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Wir beraten Sie kompetent, praxisnah, verständlich und bieten Ihnen ein weit gefächertes Angebot anwaltlicher Dienstleistungen. Wir bearbeiten und lösen einzelne Probleme für Sie, können Sie oder gar Ihr Unternehmen aber auch genauso gut dauerhaft betreuen. Damit Sie einen Eindruck in unsere Leistungen und Arbeit bekommen, haben wir diese in detaillierten Texten zusammengefasst.
Bei Fragen oder auch konkreten Problemen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie einfach das Kontaktformular auf unserer Webseite. Zusammen werden wir eine optimale Lösung finden. Wir können Sie auf folgenden Rechtsgebieten beraten:
Herzlich willkommen auf der Homepage meiner Kanzlei!
Falls Sie auf der Suche nach einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin $WebsiteBetreiber_Ort$ sind, sind Sie hier genau richtig. Es gibt viele Situationen, in denen es sich anbietet mich frühestmöglich zu kontaktieren.
Ich berate Sie kompetent, praxisnah, verständlich und biete Ihnen ein weit gefächertes Angebot anwaltlicher Dienstleistungen. Ich bearbeite und löse einzelne Probleme für Sie, kann Sie oder gar Ihr Unternehmen aber auch genauso gut dauerhaft betreuen. Damit Sie einen Eindruck in meine Leistungen und Arbeit bekommen, haben ich diese in detaillierten Texten zusammengefasst.
Bei Fragen oder auch konkreten Problemen, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren. Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie einfach das Kontaktformular auf meiner Webseite. Zusammen werden wir eine optimale Lösung finden. Ich kann Sie auf folgenden Rechtsgebieten beraten:
Agrarrecht | Arbeitsrecht | Architektenrecht | Arzthaftungsrecht | Bankrecht und Börsenrecht | Baurecht | Bauträgerrecht | Bürgschaftsrecht | Eherecht | Erbrecht | Familienrecht | Forderungseintreibung | Geschmacksmuster | Gesellschaftsrecht | Gewährleistung | gewerblicher Rechtsschutz | Grundstücksrecht | Handelsrecht | Handelsvertreterrecht | Immobilienrecht | Informationstechnologierecht | Inkasso | Insolvenzrecht | IP-Recht | Kaufrecht | Kennzeichenrecht | Kreditrecht | Leasingrecht | Maklerrecht | Markenrecht | Mediation | Medienrecht | Medizinrecht | Mietrecht | Multimediarecht | Nachbarschaftsrecht | Nebenklagevertretung | Pachtrecht | Patentrecht | Persönlichkeitsrecht | Produkthaftungsrecht | Reiserecht | Schadensersatzrecht | Scheidungsrecht | Schutzrecht | Sorgerecht | Sozialrecht | Sportrecht | Steuerrecht | Steuerstrafrecht | Strafrecht | Umgangsrecht | UN-Kaufrecht | Unterhaltsrecht | Unternehmenssanierung Urheberrecht | Vergaberecht | Verkehrsrecht | Verkehrsstrafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht | Versicherungsrecht | Vertragsrecht | Verwaltungsrecht | Werkvertragsrecht | Wettbewerbsrecht | Wirtschaftsrecht | Wohnungseigentumsrecht | Zivilrecht | Zwangsversteigerungsrecht | Zwangsverwaltung | Zwangsvollstreckungsrecht
Das Agrarrecht ist ein Rechtsgebiet, was über die Landwirtschaft hinaus geht und somit auch Regelungen für Forstwirtschaft, Binnenfischerei und Jagd mit einschließt. Das Agrarrecht kommt insbesondere im ländlichen Raum zum Einsatz. Landwirtschaftliche Betriebe sind komplexen rechtlichen Anforderungen ausgesetzt.
Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung von Vermögensübertragungen, der Betriebsnachfolge (insbesondere bei landwirtschaftlichen bzw. gewerblichen Familienbetrieben), oder auch bei Betriebsaufgabe. Weiterhin klären wir Sie über das Erbrecht auf, bei dem es im Agrarrecht landwirtschaftliche Besonderheiten zu berücksichtigen gibt.
Wir beraten umfassend den landwirtschaftlichen Betrieb mitsamt allen ergänzenden gewerblichen Betätigungen sowie über die vermögens- und steuerrechtliche Handhabung eingestellter oder verpachteter Betriebe und unterstützen unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Immer wieder werden Menschen Opfer von skrupellosen Notaren, Banken, Verkäufern und Vermittlern im Zusammenhang mit dem Erwerb heruntergekommener Immobilien zu weit überhöhten Preisen (Stichwort: Schrottimmobilie). Teils entstehen diese Schäden aus Beratungsfehlern, teils aber auch aus vorsätzlicher Falschberatung.
Kritisch wird es, sobald der betroffenen Person persönliche Haftung oder gar die persönliche Insolvenz droht. In genau einer solchen Situation kommen wir ins Spiel. Dank fundierter Kenntnisse im Anlegerschutz, können wir Ihnen Möglichkeiten zur Wiedererlangung des eingesetzten Kapitals aufzeigen.
Wir unterstützen geschädigte Kapitalanleger indem wir, beispielsweise bei diversen Wertpapiergeschäften, Immobilieninvestitionen, Steuersparmodellen, Schadensersatzansprüche oder Rückabwicklungen durchsetzen. Zu Beginn erörtern wir mit Ihnen, welche Unterlagen und Auskünfte wir von Ihnen für das Beratungsgespräch benötigen. Anhand dieser Grundlagen prüfen wir die Erfolgsaussichten ihres Falls und mit welcher Strategie am besten vorgegangen wird.
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und -gebern, Koalitionen der Arbeitnehmer / -geber und auch Vertretungsorganen derselben.
Der Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird mit einem Anstellungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und -geber besiegelt. Soll ein Arbeitsverhältnis beendet werden, kann dies' durch eine Kündigung geschehen, aber auch durch einen Aufhebungsvertrag. Bei Unsicherheiten zu Details können Sie uns in beiden Fällen zu Rate ziehen.
Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten können wir Sie sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich vertreten. Besteht der Verdacht, dass Firmen sich nicht an ihre Compliance halten, also Verhaltensmaßregeln, Gesetze und Richtlinien nicht einhalten, können wir diesbezüglich Nachforschungen anstellen. Als Arbeitnehmer können Sie unsere Hilfe bei der Überprüfung von Arbeitsverträgen in Anspruch nehmen und wir helfen Ihnen gegebenenfalls auch beim Formulieren und Stellen einer Kündigungsschutzklage.
Des Weiteren gehören Verhandlungen mit den Betriebsräten und Gewerkschaften zu unseren Leistungen. In diesem Zusammenhang können wir dann auch in enger Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Arbeitnehmern sein, wenn es um die Ausarbeitung eines Sozialplans oder einen Interessenausgleich geht.
Auch als Arbeitgeber können Sie Kontakt zu uns aufnehmen, wenn Sie Hilfe bei der Vertragsgestaltung brauchen. Wir können Sie außerdem bei der Beratung zur Personalauswahl unterstützen, über Reaktionsmöglichkeiten bei gestörten Arbeitsverhältnissen oder der personellen Umstrukturierung des Betriebs beraten.
Das Architektenrecht regelt Rechte und Pflichten von Architekten und setzt sich aus verschiedenen Rechtsvorschriften zusammen. Das Architektenrecht ist somit nicht einheitlich in einem Gesetzbuch geregelt. Das heißt, es müssen Rechtsvorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, die HOAI und auch Architektengesetze der Bundesländer berücksichtigt werden.
Zu unserem typischen Leistungsspektrum in dem Bereich Architektenrecht zählen unter Anderem der Entwurf und die Überprüfung von Architektenverträgen und die Gestaltung von neuen Bauvertragsmodellen. Des Weiteren bieten wir rechtliche Unterstützung bei Projektabwicklungen sowie Unterstützung im Zusammenhang bei Honorarfragen an und beraten bzw. vertreten Architekten in Rechtsfragen, die sich bei der Planung, Genehmigung oder Errichtung von Bauprojekten ergeben.
Da es im Architektenrecht oftmals um viel Geld geht und selbiges immer komplizierter wird, zögern Sie nicht, uns bei Fragen zum Architektenrecht anzusprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Beim Arzthaftungsrecht geht es insbesondere um die Prüfung von Behandlungs-, Aufklärungs- oder auch Dokumentationsfehlern und die Durchsetzung von Ansprüchen bei unterbliebener Aufklärung.
Aufgrund der oft schwerwiegenden Folgen derartiger Fehlverhalten legen wir viel Wert auf eine gewissenhafte Prüfung und das Beweisen von Behandlungsfehlern. Dabei stehen wir sowohl mit den behandelnden Ärzten als auch mit den Haftpflichtversicherern für die Geltendmachung der dem Patienten zustehenden Auskunfts-, Einsichts- und Herausgabeansprüchen in Kontakt.
Sowohl in Zusammenhang mit den Behandlungsverträgen als auch mit der deliktischen Haftung des Arztes oder Krankenhauses verfolgen wir für Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich Ihnen zustehende Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche.
Das Bankrecht regelt im Allgemeinen alle Vorgänge innerhalb einer Bank bezogen auf vergebene oder beantragte Kredite, Bürgschaften, Schulden, Insolvenzanträge und vorhandene oder neu angelegte Konten.
Wir helfen Ihnen bei der Verwaltung und Vergrößerung des Kapitals, indem wir mit unseren Mandanten und dem jeweiligen Bankinstitut Verträge aushandeln und dafür sorgen, dass diese individuell auf unseren Mandanten abgestimmt werden. Des Weiteren stehen wir unseren Mandanten im Falle einer Kreditkündigung zur Seite und helfen gegebenenfalls bei einer Neuformulierung der Kreditkonditionen.
In vielen Fällen stehen wir Ihnen sehr gerne beratend zur Verfügung und bewahren Sie davor, einen falsch oder schlecht kalkulierten Vertrag abzuschließen. Häufig beraten wir unsere Mandanten auch, wenn sie eine neue Existenz gründen wollen und Hilfe bei der Finanzplanung benötigen.
Eng mit dem Bankrecht verknüpft ist das Börsenrecht und dementsprechend die Beratung in Bezug auf börsennotierten Kapitalanlagen wie zum Beispiel Aktien, Renten, Optionsscheine, Derivate, Zertifikate oder Investmentfonds.
Das Baurecht umfasst alle Rechtsnormen rund um das Bauen. Dabei kann zwischen dem privaten Baurecht - Rechtsnormen des Zivilrechts, wie Grundeigentum oder auch Werkverträge zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens - und dem öffentlichen Baurecht - Normen zur geregelten Bebauung von Grundstücken - unterschieden werden.
Während der Planungsphase können wir bei der Vertragsgestaltung mitwirken, um so nachteiligen Vereinbarungen entgegenzuwirken. Des Weiteren können wir während der Bauphase den gesamten Bauablauf kontrollieren und gegebenenfalls noch einen Gutachter einschalten.
Nach der Fertigstellung des Bauvorhabens erstellen wir Ihnen frist- und formgerechte Mangelanzeigen oder Mangelbewertungen zur Vermeidung langwieriger Auseinandersetzungen.
Das Bauträgerrecht befasst sich mit der Gestaltung von Bauträgerverträgen, der Gewährleistung und der Haftung von Bauträgern gegenüber den Erwerbern und der Zahlungsverpflichtung des Erwerbers gegenüber dem Bauträger nach der MaBV (Makler und Bauträgerverordnung).
Bauträgerverträge sind Werkverträge, die die Errichtung eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerkes auf einem Grundstück zum Gegenstand hat und zugleich die Verpflichtung des Unternehmers beinhaltet, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen. Bauträgerverträge enthalten werkvertragliche und kaufvertragliche Elemente, zu denen noch Organisations-, Architekten- und Ingenieurleistungen hinzukommenn.
Trotz der Tatsache, dass Bauträgerverträge in aller Regel von Notar oder Anwalt stammen, werden viele Bauträgerverträge rechtlich falsch oder für den Erwerber nachteilig gestaltet. Das kannn von der Herstellungsverpflichtung über die Abnahme und die Haftung des Bauträgers für Mängel, die bis zur Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung reichen.
Gerade bei Insolvenz des Bauträgers müssen die richtigen Maßnahmen zur Wahrung der Rechte des Erwerbers ergriffen werden, daher gehört neben dem Gestalten von Bauträgerverträgen auch die Überprüfung derselben zu unseren Aufgaben. Des Weiteren vertreten wir sowohl Bauträger als auch Erwerber gerichtlich und außergerichtlich.
Wenn Kunden zu ihrer Bank gehen und einen Kredit aufnehmen möchten, verlangen diese ab einer bestimmten Höhe des Kredites oftmals einen Bürgen. Kleinkredite hingegen erfordern in der Regel keinen Bürgen. Das Bürgschaftsrecht sieht vor, dass der Gläubiger mit Inanspruchnahme des Bürgen Zugriff auf sein gesamtes Vermögen erhält. Es ist daher sinnvoll, die Haftung lediglich auf bestimmte Gegenstände des Vermögens zu beschränke.
Das Bürgschaftsrecht regelt die Möglichkeiten, die ein Bürge hat, aber auch seine Verpflichtungen, die ihm mit Übernahme der Funktion als Bürge auferlegt werden. Viele Menschen wissen allerdings gar nicht, was auf sie zukommt, wenn sie den Bürgschaftsvertrag unterzeichnen und gehen davon aus, dass sie nicht in Anspruch genommen werden. Unter bestimmten Umständen sind die Erklärungen zu Bürgschaften allerdings nicht rechtens.
Wenn beispielsweise ein bürgender Familienangehöriger oder nichtehelicher Lebensgefährte durch die Bürgschaft bei Inanspruchnahme wirtschaftlich geschädigt würde oder sein Einkommen nicht einmal ausreicht, um die Zinsen für die Abtragung eines Darlehens zu tragen, so ist die Bürgschaft ebenfalls nichtig.
Das Eherecht ist ein Teilgebiet des Familienrechts. Es behandelt alle Rechtsnormen die sich auf Inhalt, Abschluss oder Auflösung einer Ehe beziehen. Wir beraten Sie vor und nach der Eheschließung und insbesondere wenn es um das Verfassen eines Ehevertrages geht.
Sollte eine Ehe doch einmal zu Bruch gehen, unterstützen wir Sie des Weiteren bei der Ehescheidung und den damit zusammenhängenden Folgen, sowie bei den Vermögensauseinandersetzungen. Außerdem können wir Sie detailliert bei Adoptionen, bei Fragen zu Betreuung oder auch Vormundschaft beraten.
Das Erbrecht befasst sich mit dem Übergang von Eigentum oder Vermögen eines verstorbenen Menschen auf eine oder mehrere andere Personen.
Im Todesfall einer Person kommt unweigerlich die Frage auf, was mit Vermögen und / oder Eigentümern des Verstorbenen passiert. Oft gibt es hierbei Streitigkeiten unter den Erben. Im Falle solcher Erbauseinandersetzungen können wir zu Rate gezo
gen werden, um Erben zu unterstützen, die sich aus bestimmten Gründen benachteiligt fühlen.
Jedem Erblasser steht es offen, in seinem Testament neben der Verteilung des Erbes auch einen Testamentsvollstrecker festzulegen. Dieser verantwortet die korrekte Umsetzung des Testaments. Ob eine Testamentsvollstreckung immer sinnvoll ist, oder bei Fragen zur Formulierung können wir Sie immer beraten. Durch das Testament festgelegte Testamentsvollstrecker sind nicht verpflichtet, das Amt anzunehmen, daher können auch wir diese Aufgabe übernehmen.
Verstirbt ein Unternehmer urplötzlich und hat keine Nachfolgeregelung durch Testament oder Erbvertrag getroffen, richtet sich die Nachfolge nach gesetzlichen Regeln. Möglicherweise würden dann aber ungeeignete Personen die Leitung übernehmen. Daher können wir auch Fragen zu Erbfolgeregelungen beantworten.
Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Außerdem ist es für die Regelung außerverwandtschaftlicher, gesetzlicher Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlicher Betreuung zuständig.
Die Gründung einer eigenen Familie mündet oftmals in einer Ehe, die hierbei entstehenden Verpflichtungen und Regeln werden durch einen Ehevertrag festgehalten. Steht bei der Ehe für Sie oder Ihren Partner fest, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Scheidung kommt, sollten Sie in diesem Fall über die sogenannte Scheidungsfolgevereinbarung nachdenken, es handelt sich dabei um eine besondere Form des Ehevertrags.
Wenn es zu einer Trennung kommt, die im Gegensatz zur Scheidung die eigentliche Beendigung einer Partnerschaft ist, können wir die Verfolgung von Unterhaltsansprüchen aufnehmen. Hierbei kann nocheinmal zwischen dem Ehegattenunterhalt sowie dem gegebenenfalls anfallenden Kindesunterhalt unterschieden werden. Wenn Sie Kinder haben, unterstützen wir Sie bei der Zuweisung des Sorge- und Umgangsrechts.
Die Forderungseintreibung steht in engem Zusammenhang mit Inkasso und Zwangsvollstreckung. Für den Fall, dass Sie noch Zahlungen eines Schuldners erwarten, können Sie sich an unsere Kanzlei wenden.
Wir verfassen außergerichtliche Mahnschreiben mit Fristsetzung, beschaffen Auskünfte aus dem Schuldnerregister oder auch von Bonitätsauskünften der Firmen. Wenn erforderlich, führen wir eine Aufenthaltsermittlung des Schuldners durch.
Gegebenenfalls sind wir auch für die Durchführung von gerichtlichen Mahnverfahren zuständig oder schließen Teilzahlungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen. Hierbei überwachen wir dann auch den Zahlungseingang.
Bei dem Geschmacksmuster handelt es sich um ein Gesetz, das ein neu entworfenes Muster davor schützt, von jemand anderem als vom Inhaber verwendet zu werden. Das bedeutet, dass dem Inhaber das Urheberrecht und somit das alleinige Recht für die Nutzung des Musters bzw. des Designs zugesprochen wird, um dieses dann als einziger gewerblich verwenden zu können. Anderen dürfen das Design nur nach Zustimmung des Inhabers nutzen.
Bei den heutigen medialen Möglichkeiten wird immer deutlicher, dass Designideen und -entwürfe für den Erfolg eines Produktes von großer Bedeutung sind. Viele Produkte werden auch über das Logo oder ähnliches identifiziert. Daher wird es immer wichtiger, dass die Designs und Entwürfe rechtlich vor Fremdbenutzung geschützt werden.
Wir betreuen dann die Durchsetzung von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren bezogen auf Plagiate und die Ablehnung von Ansprüchen auf das Design des Inhabers. Außerdem verfassen wir Abmahnungen an Firmen oder Personen, die das Design unbefugt für ihre Zwecke verwendet haben. Des Weiteren sorgen unsere Anwälte dafür, dass das Geschmacksmuster sowohl im nationalen, im europäischen als auch im internationalen Bereich eingetragen wird.
Haben Sie zum Thema Geschmacksmuster noch weitere Fragen? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Das Gesellschaftsrecht ist das Rechtsgebiet, was Regeln und Vorschriften von privatrechtlichen Personenvereinigungen umfasst. Hierzu zählen zum Beispiel offene Handelsgesellschaften, Kommandit- und Aktiengesellschaften oder auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Wenn Sie Hilfe bei der Gründung und Beratung einer Gesellschaft benötigen, können Sie sich bedenkenlos an unsere Kanzlei wenden. Wir bereiten Haupt- oder Gesellschafterversammlungen vor- und auch nach.
Wir führen Kapitalmaßnahmen durch oder verfassen Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse. Des Weiteren betreuen wir Sie bei Gesellschafterstreitigkeiten und fördern auch die Zusammenarbeit von Unternehmen.
Befindet sich Ihr Gesellschafterunternehmen in einer Krisensituation, übernehmen wir Verhandlungen mit den Gläubigern und begleiten Sanierungsmaßnahmen um eine Insolvenz möglichst zu vermeiden.
Durch die Gewährleistung stehen einem Käufer bestimmte Rechte zu, falls er mangelhafte Ware durch den Verkäufer erhalten hat. Genauso gibt es bei Werkverträgen eine Gewährleistung, falls das hergestellte Werk Mängel aufweist. Wir vertreten und beraten Sie in allen Bereichen der Gewährleistung, egal ob kauf- dienst-, werk- oder auch reisevertraglichen Ursprungs.
Bei Warenmängeln haben Sie als Käufer das Recht zwischen mehreren Möglichkeiten zu wählen. Diese umfassen beispielsweise Nacherfüllung, Schadensersatz, Minderung, Aufwendungsersatz oder auch die Möglichkeit des Rücktritts vom Kauf. Jedoch hat die Nacherfüllung Vorrang vor allen anderen, dass heißt, dass der Verkäufer zunächst eine Nachlieferung bzw. -besserung in Form eines neugelieferten Produktes oder einer Reparatur anbieten kann.
In diesem Zusammenhang helfen wir Ihnen, die richtige Wahl zu treffen und wie Sie am besten weiter vorgehen!
Das gewerbliche Mietrecht befasst sich mit Mietverträgen über Mietsachen, die zu geschäftlichen Zwecken ver- und gemietet werden. Hierzu gehören unter Anderem Büro oder Praxisräume, Lagerhallen, sowie Gast- oder Werkstätten. Sogar Wand- oder Dachflächen die für Werbung gebraucht werden zählen hierzu.
Auf gewerbliche Mietverträge über Geschäfträume, Räume oder Grundstücke sind die im Wohnraummietrecht zwingenden Regelungen nicht anwendbar, so dass der Vertragsinhalt zwischen den Mietvertragsparteien frei ausgehandelt werden kann. Dennoch unterliegen Gewerbemietverträge einer Inhaltskontrolle, sollten Sie also diesbezüglich Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Im Rahmen des Gewerbemietrechts kümmern wir uns um die Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung von Gewerberaummietverträgen aber auch um die gerichtliche Vertretung von Mietern und Vermietern. Darüber hinaus erstellen wir Rechtsgutachten zu gewerbemietrechtlichen Spezialproblemen.
Inhalt des gewerblichen Rechtsschutzes sind unkörperliche Gegenstände, daher wird auch vom Immaterialgüterschutz oder geistigem Eigentum gesprochen ( im Englischen: intellectual property).
Hierzu gehören Ideen und Leistungen, welche zunächst gedanklich bestehen und dann durch Herstellung oder einen kreativen für die Außenwelt zugänglich gemacht werden. Der gewerbliche Rechtsschutz schützt also die Idee an einer bestimmten gedanklichen Leistung. Dieses ist eine wichtige Grundlage für das Urheberrecht und den Schutz von Erfindungen.
Wenn Sie Fragen zum gewerblichen Rechtsschutz haben und / oder Ihre neue eindrucksvolle Idee, Ihr geistiges Eigentum schützen möchten, können Sie sich an die Rechtsanwälte unsere Kanzlei wenden. Wir informieren unsere Sie darüber, inwieweit und ob Ihr geistiges Eigentum geschützt werden kann.
Außerdem unterstützen wir Sie, indem wir gegen unlautere Mitbewerber oder Raubkopierer vorgehen und auch beim Erwerb und wirtschaftlichen Ausschöpfen des geistigen Eigentums.
Das Grundstücksrecht regelt im Allgemeinen die Bedingungen, die mit einem erwerbbaren Grundstück zusammenhängen. Es wird somit festgehalten, ob auf dem besagten Grundstück gebaut werden darf und was genau gebaut werden darf.
Unsere Mitarbeiter prüfen, ob das Grundstück mit irgendwelchen Einschränkungen versehen ist, geben Gutachten in Auftrag, unterstützen unsere Mandanten bei Behördengängen, überarbeiten bereits aufgestellte Verträge und sammeln Informationen über das Grundstück, das erworben werden soll.
Das Handelsrecht ist ein spezielles Gebiet des Privatrechts - das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Allerdings gilt das Recht nicht nur für handeltreibende Kaufleute, sondern auch für Handwerk oder Industrie.
Wenn Sie Fragen zum Thema Handelsrecht haben oder sich zu bestimmten Bereichen des Handelsrecht beraten lassen wollen, können Sie sich an unsere Kanzlei wenden.Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung der AGB, von Entwicklungs- und Vertriebsverträgen oder auch Franchiseverträgen.
Das Recht der Handelsvertreter regelt die Rechtsverhältnisse des Handelsstandes der Handelsvertreter durch spezielle Bestimmungen.
Im Rahmen des Handelsvertreterrechts unterstützen wir Sie bei der Gestaltung bzw. Überarbeitung von Handelsvertreterverträgen, sowie bei der Abwehr oder der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Handelsvertreterverhältnis. Des weiteren übernehmen wir die Prüfung von Provisionsansprüchen (wie beispielsweise einer Bezirksprovision oder einer Abschlussprovision usw.).
Vor und nach Kündigungen eines Handelsvertretervertrages stehen wir Ihnen außerdem gerne als Berater zur Seite und berechnen auch den Ausgleichsanspruch, der Ihnen Beendigung des Vertragsverhältnisses ggf. zusteht.
Das Immobilienrecht, oder auch Grundstücksrecht genannt, beschreibt alle Aspekte von Erwerb bis Verkauf von Grundstücken.
Wir betreuen ein breites Umfeld von Mandanten. Dazu zählen Bauunternehmen, Verwaltungsgesellschaften, Architekten, Eigentümer oder auch Mieter.
Zur Aufgabe unserer Fachanwälte im Immobilienrecht gehört die Gestaltung und Prüfung von Verträgen für Bauträger, Grundstückskauf oder Wohnungskauf. Wir begleiten Investoren und Initiatoren von Immobilienvorhaben. In diesem Zusammenhang helfen wir bei der Vorplanung über Grundstücks- und Objektauswahl oder auch bei Vertragsverhandlungen.
Das IT-Recht umfasst das Recht der elektronischen Datenverarbeitung. Wie auch beim Architektenrecht gibt es keine gesetzliche Definition, kein Gesetzbuch.
Wir erstellen AGB oder individuelle Verträge für diverse IT-Dienstleistungen wie z.B. für Software, Webdesign oder Marketing. Wir vertreten Sie bei Mängeln und anderen Leistungsstörungen. Des Weiteren überprüfen wir gewerbliche Internetauftritte auf Einhaltung der Impressumspflicht oder des Verbraucherschutzes.
Wir beraten unsere Mandanten bei Fragen zum Datenschutz oder im eBay-Recht. Bei Schutzrechtsverletzungen führen wir gerichtliche bzw. außergerichtliche Rechtsverfolgungen, Abmahnungen und Unterlassungsaufforderungen.
Der Begriff Inkasso beschreibt im Allgemeinen das Einziehen von bestimmten Forderungen. Diese stehen in der Regel in Zusammenhang mit ausgebliebenen Zahlungen eines Kunden. Betroffenen Unternehmen beauftragen dann meistens sogenannte Inkassounternehmen, die dann für die Beschaffung der Gelder verantwortlich sind.
Bei Fragen zum Thema Inkasso können Sie sich gerne an unsere kompetente und entsprechend spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei wenden. Diese sorgen dann in der Regel dafür, dass die Forderung durchgesetzt wird. Häufig muss dieses auch über den gerichtlichen Weg geschehen. In diesem Fall kann der Anwalt auch entscheiden, ob eine Vollstreckung vonnöten ist. Des Weiteren können wir auch derartige Forderungen oder Vollstreckungen im Ausland durchsetzen, verwalten und beaufsichtigen.
Das Insolvenzrecht ist ein Teil des Zivilrechts, was sich mit den Rechten von Kreditoren (Gläubigern) bei Insolvenz eines Schuldners befasst, wenn dieser also Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen kann.
In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der Insolvenzverfahren bei Unternehmen drastisch gestiegen. Aber auch immer mehr Privatpersonen sind von Überschuldungen bedroht. Für diese hat die Gesetzgebung das sogenannte Verbraucherinsolvenzverfahren geschaffen.
Bei drohender Insolvenz sollten Sie uns schnellstmöglich kontaktieren, damit wir Sie über die Insolvenzantragstellung beraten können. Außerdem prüfen wir das Vorliegen von Insolvenzgründen, was ein sehr wichtiger Punkt ist. Fahrlässiges Nichterkennen von Gründen kann Sie bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe kosten! Des Weiteren Erstellen wir Insolvenzpläne.
Wir beraten und vertreten Sie bei Anfechtungs- und Schadensersatzansprüchen und wir können auch, wenn von einem Insolvenzgericht ernannt, als Insolvenzverwalter tätig werden.
Beim Verbraucherinsolvenzverfahren können wir neben den betroffenen Personen selbst auch Verhandlungen mit den Gläubigern führen. So besteht die Möglichkeit mit den Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan zu vereinbaren.
Das Ziel ist die Absicherung grundlegender Lebensbedürfnisse für Schuldner und deren Familien durch Ausschöpfung aller Möglichkeiten, um schlussendlich die Schuldenregulierung in den Griff zu bekommen. Es besteht für privatinsolvente Personen in Deutschland sogar die Möglichkeit durch einen Gerichtsbeschluss von der Restschuld befreit zu werden.
Auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. So finden z.B. das Bürgerliche Gesetzbuch als auch das Handelsgesetzbuch auch hier Anwendung, da immer mehr Verträge mittlerweile über das Internet geschlossen (zum Beispiel Telekommunikations- und Kaufverträge).
Hierbei sind Verbraucherschutzgesichtspunkte und speziell hierfür erlassene gesetzliche Vorschriften, wie das Fernabsatzgesetz zu beachten. Darüber hinaus spielen datenschutzrechtliche Gesichtspunkte eine große Rolle, so können im Falle von Zuwiderhandlungen gegen einschlägige Normen kostenintensive Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbänden drohen.
Des weiteren führen wir Prüfungen bezügl. eines korrekten Impressums, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Preisangaben durch. Weiterhin beraten wir Sie über Gefahren und Risiken, die das Internet in sich birgt.
IP-Recht steht für Intellectual Property - im Deutschen das Recht des geistigen Eigentums. Dieses ist eine wichtige Grundlage für das Urheberrecht und den Schutz von Erfindungen.
Wenn Sie Fragen zum Thema IP-Recht haben und Ihr gesitges Eigentum schützen möchten, können Sie sich getrost an die Rechtsanwälte unsere Kanzlei wenden. Wir informieren unsere Sie darüber, inwieweit und ob Ihr geistiges Eigentum geschützt werden kann. Außerdem unterstützen wir Sie, indem wir gegen unlautere Mitbewerber oder Raubkopierer vorgehen und auch beim Erwerb und wirtschaftlichen Ausschöpfen des geistigen Eigentums.
Das Kaufrecht ist äußerst umfangreich und umfasst sowohl die nationale, als auch die internationale Seite. Im internationalen Raum gilt das UN-Kaufrecht als Standard. Allgemein beschreibt das Kaufrecht den Abschluss von Kaufverträgen.
Wir gestalten unter Anderem grenzüberschreitende Kaufverträge in Fremdsprachen oder entwerfen internationale AGB. Unsere Anwälte helfen zu dem bei der korrekten Abwicklung von Kaufverträgen oder leiten gegebenenfalls gerichtliche Mahnverfahren ein, beispielsweise wenn Sie als Käufer nicht die bestellte Ware erhält oder diese gravierende Mängel aufweist.
Das Kennnzeichenrecht umfasst die Rechtsgebiete, die die Benutzung von Zeichenketten, wie zum Beispiel bestimmte Wörter und / oder Abbildungen, vorschreiben. Kennzeichen oder Marken werden von Unternehmen meist geschützt. Unter das Kennzeichenrecht fallen diverse andere Rechtsgebiete, wie das Markenrecht, das Titelrecht oder auch das Domainrecht.
Wir beraten sowohl Unternehmen, als auch Privatpersonen auf dem Gebiet des Kennzeichenrechts. Wir vertreten Sie bei gerichtlichen oder auch außergerichtlichen Kennzeichenrechtsverletzungen und kümmern uns des Weiteren auch um die Anmeldung von nationalen sowie internationalen Marken bzw. Gemeinschaftsmarken.
Der Begriff Kreditrecht beschreibt im Allgemeinen alle gesetzlich bzw. rechtlich festgelegten Regelungen, die mit Krediten oder dem Handel mit Krediten zu tun haben. Wir betreuen Sie während der Formulierung der Kreditanträge und auch der jeweiligen Kreditverträge, helfen bei der Kündigung von Kreditverträgen und regeln die Verhandlungen mit den entsprechenden Bank- oder Kreditinstituten.
Leasing wurde von der Rechtsprechung mittlerweile als eigenständige Vertragsform definiert und ausgestaltet, die stark am Mietrecht orientiert ist. Die leasingspezifische Rechtsprechung der Zivilgerichte ist vielfältig. Im Leasingrecht sind wir spezialisiert auf alle marktgängigen Arten von Leasinggeschäften.
Wir befassen uns mit Leasing von Kraftfahrzeugen, für sowohl private als auch gewerbliche Zwecke und mit zugehörigen Verträgen über Teilamortisation (dem Restwert-Leasing) sowie der Vollamortisation. Schwerpunkte sind dabei in der Regel Durchsetzung der Ansprüche wegen Mängeln oder gar Beschädigung bzw. Zerstörung der geleasten Sache. Wir helfen Ihnen bei der Beendigung / Kündigung des Leasingvertrages, schildern Ihnen Möglichkeiten, die Ihnen nach Ablauf der Grundleasingzeit bleiben oder beraten Sie über mögliche Verlängerungsoptionen.
Unser Leistungsspektrum im Leasingrecht umfasst des Weiteren die Beratung und Begleitung von kleinen, mittelständischen und großen Leasinggesellschaften bei allen Rechtsfragen bezüglich Leasing. Wir unterstützen Sie bei der Konzeption von Verträgen und allen Formularen bis hin zu Auseinandersetzungen mit allen "Anfeindungen" von außen. Darüberhinaus nehmen wir Verhandlungen mit Leasingnehmern, mit deren Sachversicherern oder den Subsidiärversicherungen der Mandanten, aber auch mit refinanzierenden Banken, Lieferanten, Insolvenzverwaltern und Behörden auf.
Das Maklerrecht sichert dem Makler eine angemessene Entlohnung für seine Tätigkeit zu. Die bekanntesten Formen des Maklers sind der Immobilienmakler oder auch der Versicherungsmakler.
Unser Tätigkeitsspektrum im Maklerrecht umfasst die Erstellung und Prüfung von Maklerverträgen sowie die Gestaltung von Maklerklauseln in Notarverträgen, die Gestaltung von Alleinaufträgen oder Kündigungserklärungen. Des Weiteren setzen wir alles daran, ggf. Provisionsansprüche durchzusetzen und beraten Sie im Umgang mit Maklerauftraggebern oder führen Schulungsveranstaltungen zum Maklerrecht, zur Sicherung des Provisionsanspruches und zu aktueller Rechtsprechung durch.
Das Markenrecht gehört mit zum Kennzeichenrecht und soll bestimmte Zeichen(folgen), wie z.B. Wörter oder Abbildungen unter Berücksichtigung von Gestaltung und farblicher Aufmachung, die als Produktbezeichnung gedacht sind, schützen.
Menschen, die bestimmte Namen ihrer Produkte schützen lassen möchten, können sich an die Fachanwälte unserer Kanzlei wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Wir übernehmen die Recherche und Anmeldung von Marken. Des Weiteren führen wir auch eine Markenberatung durch, in der wir im Detail das Unternehmen und dessen strategische Ausrichtung analysieren. Auf dieser Grundlage werden dann Prüfungen auf die Eintragungsfähigkeit der Marke durchgeführt.
Unsere Anwälte entwickeln für Sie Lizenzverträge, treffen Abgrenzungsvereinbarungen und handeln Vorrechtsvereinbarungen aus. Nach einer Eintragung kümmern wir uns auch zum Schutz gegen Nachahmer um die Markenüberwachung und bei Rechtsverstößen gegebenenfalls auch um die Markenverteidigung.
Bei der Mediation handelt es sich um ein Verfahren, um Konflikte zu vermeiden oder diese konstruktiv beizulegen.
Unser Ziel ist es, Ihnen und der Konfliktpartei zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu helfen, die die Bedürfnisse und Interessen beider Seiten zu vollster Zufriedenheit deckt. Wir werden keine Entscheidung bezüglich des Konflikts treffen, sondern Ihnen verschiedene Wege zur Lösung vorschlagen. Sie und die Konfliktpartei sind dann gefragt, welcher der Vorschläge sie nachgehen möchten.
Im Rahmen der Mediation können wir unterschiedliche Funktionen wahrnehmen. Auf der einen Seite können wir als neutraler Streitvermittler tätig werden oder auf der anderen Seite als persönlicher Berater und Vertreter einer der Parteien.
Das Medienrecht ist an sich kein eigenes Rechtsgebiet, sondern es beinhaltet alle Rechtsgebiete des jeweiligen Informationsmediums. Zu den Medien zählen hier die Presse, das Fernsehen, der Rundfunk oder auch das Internet.
Wir beraten Sie im Bereich Datenschutz, Internet-Fernsehen oder online-Vertriebe. Des Weiteren helfen wir beim Verfassen von Provider-, Webdesign-Verträgen oder auch von AGB. Außerdem unterstützen wir Sie bei Domainstreitigkeiten.
Das Medizinrecht beschreibt alle Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Patienten, aber auch die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen Berufes. Das Medizinrecht setzt sich aus vielen unterteilten Rechtsgebieten zusammen.
Wir kümmern uns beispielsweise um vertragsärztliche Vergütung - Honorarabrechnungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen - oder auch Disziplinarverfahren.
Bei Vorwürfen von Behandlungsfehlern helfen wir Ihnen bei der Abwehr von Schadensersatz oder Schmerzensgeldansprüchen und übernehmen gegebenenfalls auch die Vertretung vor einer Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen.
Des Weiteren erstellen wir Verträge für Kooperationen mit Gemeinschaftspraxen oder medizinischen Versorgungszentren.
Bei Mergers & Acquisitions - auch M&A-Geschäften, geht es um Fusionen und Übernahmen im Unternehmensbereich. Daher gehört hier die anwaltliche Betreuung von Unternehmenskäufen, -verkäufen und Zusammenschlüssen zu den Schwerpunkten unseres Leistungsangebots. Mergers & Acquisitions sind entscheidende Mittel wenn es um die Verwirklichung von Unternehmensstrategien geht!
Aufgrund langjähriger Erfahrung und fundierter branchenspezifischer Kenntnisse verlaufen Übernahme- bzw. Fusionstransaktionen bei uns sehr schnell und reibungslos. Im Detail beraten wir Sie über die genaue Struktur der Transaktion und erstellen darüber hinaus alle für diesen Vorgang erforderlichen Verträge und Unterlagen - ggf. auch in Fremdsprachen, da Mergers & Acquisitions üblicherweise auch auf internationaler Ebene stattfinden.
Sollte es während der Fusion / Übernahme zu Auseinandersetzungen, Schiedsverfahren oder Streitigkeiten kommen, können wir in diesem Fall auch eine mediative Rolle einnehmen, damit die Transaktion dennoch zustande kommt.
Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt befasst. Sehr eng mit dem Mietrecht ist auch das Pachtrecht verbunden.
Wir helfen unseren Mandanten bei der Formulierung und Überprüfung von gewerblichen und privaten Mietverträgen sowie von Pachtverträgen. Des Weiteren leiten wir gegebenenfalls gerichtliche Durchsetzungen von Kündigungen oder anderen mietrechtlichen Ansprüchen ein.
Außerdem führen wir Beratungen bei Betriebskostenerhöhungen, Mieterhöhungen oder Modernisierungsverfahren mit dem Vermieter, dem Mieter und der Hausverwaltung durch. Bei Neben- oder Betriebskostenabrechnungen sowie im miet- und pachtrechtlichen Gewährleistungsrecht weisen wir unsere Mandanten auf etwaige Mängel hin.
Das Multimediarecht umfasst die Rechtsgebiete des jeweiligen Informationsmediums, es ist somit sehr eng mit dem Medienrecht verknüpft.
Unsere Kanzlei erstellt Distributionsverträge sowohl auf physikalischem als auch auf elektronischem Wege oder auch diverse Lizenzverträge für Marken, Musik oder Bilder.
Wir prüfen geplante Werbung auf ihre Zulässigkeit, zeigen dabei auch Risiken auf und beraten Sie über mögliche Alternativen. Wir helfen außerdem bei der Konzeption von Werbestrategien.
Im Nachbarschaftsrecht kann es oft genug passieren, dass nachbarschaftsrechtliche Unstimmigkeiten auf Grund von Kleinigkeiten in aussergerichtliche aber auch gerichtliche Streitigkeiten münden. Daher können wir grundsätzlich nur empfehlen, schon bei den Anfängen eventueller Unstimmigkeiten, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, da gegenseitige Rechte und Pflichten in aller Regel nur unzureichend bekannt sind.
Nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten können auch erhebliche Ausmaße in rechtlicher und finanzieller Hinsicht darstellen, wenn es zum Beispiel um Überbauten, Beeinträchtigungen des Eigentums, der Geltendmachung oder Abwehr von Unterlassungsansprüchen oder Beschädigung des Eigentums geht.
Anwälte mit dem Schwerpunkt des Miet- und Wohnungseigentumsrechts haben besondere Kenntnis des Nachbarschaftsrechts und ermöglichen damit, Sie rechtlich fundiert zu beraten, bei notwendigen Schlichtungsverfahren zu vertreten und Ihre Ansprüche zu verfolgen bzw. durch zu setzen.
Ziel der Nebenklagevertretung ist es, die Rechte der Opfer zu wahren und sie durch ein laufendes Strafverfahren zu begleiten.
Im Detail klären wir Sie über alle Ihre Rechte und Pflichten in der Hauptverhandlung auf, beraten Sie vor Anzeigeerstattungen ausführlich über mögliche, daraus folgende Konsequenzen und übernehmen die Erstattung gegebenenfalls für Sie. Selbstverständlich begleiten wir Sie zur Anzeigeerstattung.
Wir nehmen Akteneinsicht für Sie, damit Sie frühestmöglich über die wichtigsten Details im Verfahrensstand informiert sind, begleiten Sie darüber hinaus zu Vernehmungen und sind bemüht Ihre Adresse geheim zu halten.
Sollte das Ermittlungsverfahren eingestellt werden, legen wir gegebenenfalls Rechtsmittel ein und beraten Sie über diverse Möglichkeiten der Geltendmachung von Schmerzensgeldern oder Schadensersatz.
Wie auch das Mietrecht, befasst sich das Pachtrecht mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt. Ein entscheidender Unterschied ist allerdings, dass die Zahlung kein fester Monatsbetrag ist, sondern von Umsatz oder Ertrag abhängt.
Im Rahmen des Pachtrechts unterstützen wir Sie bei der Durchführung des Mietverhältnisses und der Nebenkostenabrechnung, sowie bei Modernisierungsmaßnahmen. Außerdem helfen wir Ihnen bei der Beendigung von Mietverhältnissen, also bei Kündigungen oder auch Mietaufhebungsverträgen. Des Weiteren können Sie uns aber auch bei Fragen bezüglich Instandhaltung, Schönheitsreparaturen oder Renovierung der Wohnung kontaktieren.
Sowohl Verpächter als auch Pächter können wir über Ihre Rechte und Pflichten aufklären, bei der Erstellung von Pachtverträgen helfen und auch eventuelle Streitigkeiten zwischen beiden Parteien klären.
Das Patentrecht sichert, dass eine gewerbliche Erfindung geschützt wird. Außerdem wird durch das Patentrecht festgelegt, dass andere diese Erfindung nur nach Zustimmung des Erfinders nutzen dürfen.
Durch uns wird Ihre entwickelte Idee geschützt und wir setzen alle Hebel in Bewegung, dass Sie das Schutzrecht für Ihr Produkt / Objekt bekommen. Des Weiteren unterstützen wir Sie bei Behördengängen und verwalten nach Abschluss des Antrags das Patent.
Ein wichtiger Zusatz zum Patentrecht stellt das Gebrauchsmuster dar. In der Regel wird das Gebrauchsmuster als kleineres Patent angesehen. Der Unterschied besteht darin, dass es sich beim Gebrauchsmuster um ein nicht geprüftes Schutzrecht handelt. Auch bei der Anmeldung eines Gebrauchsmusters können unsere Rechtsanwälte Ihnen beratend zur Seite stehen und Ihnen bei den notwendigen Behördengängen helfen.
Das Persönlichkeitsrecht dient dem Schutz des Individuums. Das Persönlichkeitsrecht leitet sich direkt aus den ersten zwei Artikeln des Grundgesetzes ab. In der Regel handelt es sich um Unterlassungsklagen oder Schadensersatzansprüche, wenn das Persönlichkeitsrecht zur Anwendung kommt.
Wir vertreten Sie häufig sowohl bei gerichtlichen als auch bei außergerichtlichen Verfahren bezüglich des Persönlichkeitsrechts. Außerdem sorgen wir dafür, dass gewisse Ansprüche geltend gemacht werden können und dass eine Abmahnung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts verfasst wird und an die entsprechende Person weitergeleitet wird.
Das Produkthaftungsrecht bzw. das Produkthaftungsgesetz regelt die jeweilige Haftung eines Produktherstellers im Falle von fehlerhaften Produktionen oder Erzeugnissen oder Schäden, die von den jeweiligen Produkten verursacht wurden. Darunter fallen jegliche Produkte, unabhängig von Material, Farbe, Größe oder Form.
Lediglich die Arzneimittel zählen nicht zu diesen Produkten. In diesem Fall gelten spezielle Regelungen. Wir entscheiden dann, ob es möglich ist, einen sogenannten Ersatzanspruch geltend machen zu können. Häufig geschieht dies über den Rechtsweg und wird daher oftmals gerichtlich verhandelt.
Das Reiserecht umschließt mehrere Bereiche, darunter sind europäische Vorschriften, internationale Verträge und Vereinbarungen sowie das nationale Recht.
Insbesondere den Reisenden soll durch unsere Hilfe unter die Arme gegriffen werden. Oft genug kommt es bei Reisevertragsverhältnissen zu Ungereimtheiten. Der unerfahrene Reisende ist der Rechtsabteilung des Reiseveranstalters meist unterlegen. Falls Sie zu reisen gedenken und nicht ahnungslos da stehen möchten, suchen Sie uns auf, damit Sie Ihre Rechte kennen.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von sachlichen Reklamationen. So werden Beweise über mögliche Mängel ordnungsgemäß gesichert und nach erfolgreicher Reklamation auch darauf geachtet, dass Entschädigungszahlungen in angemessener Höhe stattfinden.
Das Schadensersatzrecht, oder auch Haftpflichtrecht genannt, regelt, wann Personen für erlittenen Schaden von jemand anderem Ersatz verlangen können. Schaden umfasst hierbei nicht nur die körperliche Gesundheit des Betroffenen, sondern auch sein Eigentum.
Ziele des Schadensersatzrechts sind einerseits Ausgleich für den Geschädigten und Prävention, das heißt, der Schädiger soll künftig Schädigungen vermeiden und begangene nicht wiederholen.
Wir unterstützen Sie bei gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzungen und kümmern uns gegebenenfalls auch um die Abwehr von Produkthaftungs- und sonstigen Schadenseratzansprüchen. Wir stehen Ihnen in allen Fragen der Vertragsgestaltung oder sonstiger Rechtsgeschäfte als unparteiischer, juristischer Berater zur Seite.
Des Weiteren unterstützen wir Sie kompetent und gezielt bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Dabei ist egal, ob es sich um materielle oder immaterielle handelt.
Eine Scheidung ist die gerichtliche Beendigung einer Ehe. Sie ist Teil des Eherechts und somit auch ein Teilgebiet des Familienrechts. Rechtlich gesehen bezieht sich eine Scheidung auf die Lebensgemeinschaften: Ehe, gleichgeschlechtliche Ehe und eingetragene Partnerschaft.
Das Scheidungsverfahren wird vom Familiengericht als Teil des Amtsgerichts verhandelt. Jedoch besteht, anders als bei sonstigen amtsgerichtlichen Verfahren, bei Scheidungen der sogenannte Anwaltszwang, das heißt ein Anwalt ist für die Rechtsgültigkeit unabdingbar. Vor einer Scheidung müssen Sie und Ihr Ehepartner eine Trennungszeit einhalten, das heißt, Sie müssen mindest 1 Jahr getrennt leben.
Schlüsselpunkte im Scheidungsrecht sind der Zugewinnausgleich, der seit dem 01.09.2009 auch eingebrachte Schulden eines Ehepartners in der Berechnung berücksichtigt, sowie der Versorgungsausgleich, der nun besagt, dass alle Versorgungen und Anwartschaften, die einer der Ehepartner erworben hat, geteilt werden.
Haben Sie bereits eine Familie gegründet, werden auch das Sorge- und Umgangsrecht sowie der Unterhalt für die Kinder wichtig. Sehr entscheidend für das Scheidungsverfahren ist außerdem die Staatsangehörigkeit, da dann unter Umständen das deutsche Recht nicht angewandt werden kann.
Da Scheidungen in Deutschland mitunter sehr lange dauern können, haben Sie zwar die Möglichkeit einer Auslandsscheidung, diese wird aber nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt! Entweder muss Ihr Ehepartner die entsprechende Staatsangehörigkeit besitzen oder einen ständigen Wohnsitz in dem Land haben. Ein touristischer Ausflug ins Ausland für eine schnelle Scheidung mit anschließender Rückkehr wird nicht anerkannt!
Wir bieten auch Online-Scheidungen an. Das bedeutet nichts anderes, als das Sie uns alle nötigen Dokumente und Informationen per E-Mail zusenden. Ein persönliches Erscheinen ist somit nicht von Nöten. Die Scheidung selbst kann jedoch nur vor Gericht stattfinden.
Das Schutzrecht beschreibt den Schutz menschlicher Leistungen und umfasst verschiedene andere Rechtsgebiete wie das Patentrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht oder das Urheberrecht.
Das Sorgerecht, auch Elterliche Sorge genannt, ist ein wichtiger Bestandteil des Familienrechts. Das Sorgerecht regelt sowohl die Personensorge als auch die Vermögenssorge des Kindes. Das bedeutet, dass durch diese Regelung festgelegt wird, dass die Eltern dazu verpflichtet sind, für das Kind zu sorgen.
Im bürgerlichen Recht wird hinsichtlich der Ausübung dieses Rechts unterschieden. Sind Sie als Eltern bei der Geburt des Kindes verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu. Sind Sie hingegen nicht verheiratet, steht Ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, falls Sie eine förmliche Willenserklärung zur gemeinsamen Ausübung abgeben oder eben heiraten.
Wir regeln beispielsweise nach Scheidungen, wie das Sorgerecht unter den zwei Elternteilen aufgeteilt werden soll und planen die Unterhaltszahlungen.
Durch das Sozialrecht soll der grundgesetzliche Auftrag zur Sicherstellung sozialer Sicherheit und Gerechtigkeit in einem Sozialstaat erfüllt werden.
Zu unseren Tätigkeiten zählen hier unter Anderem die Vertretung und Beratung von Arbeitslosen und Rentenanwärtern, aber auch das Prüfen von Bescheiden auf ihre Richtigkeit. Außerdem helfen wir Ihnen dabei, diverse Ansprüche durchzusetzen.
Wir vertreten unsere Mandanten bei der Ablehnung von Erwerbsminderungsrenten und beraten sie bei Fragen zur Anerkennung von Behinderungsgraden oder Nachteilsausgleichen.
Wir können aber auch bei Fragen zur Jugendhilfe zu Rate gezogen werden. So unterstützen wir Jugendliche bei Ausbildungs- oder Beschäftigungsmaßnahmen, oder helfen bei der Erziehung, indem wir beispielsweise Betreuungshelfer einschalten.
Der Begriff Sportrecht kann als Sammelbegriff verstanden werden, da im Sportrecht viele verschiedene Rechtsgebiete zusammenkommen und relevant sind. Diese sind das Arbeitsrecht, das Vereinsrecht, das Vertragsrecht und das Schadensersatzrecht im zivilrechtlichen Bereich.
Unsere Anwälte stehen Ihnen dann bei vielen Vorgängen beratend zur Seite. Beispielsweise helfen sie bei der Betreuung der Sportler im Zuge von Vertragsabschlüssen und kontrollieren den Vertrag regelmäßig. Des Weiteren stehen wir den Mandanten bei Vereinswechseln, bei spezifischen Verträgen mit Trainern, Managern oder Betreuern beratend zur Seite. Zu dem sorgen wir dafür, dass unsere Mandanten bei der Aushandlung neuer Klauseln oder Verträge nicht benachteiligt werden und kontrollieren die Vertragsverhandlungen.
Auch bei der Gründung von Sportvereinen und bei der Formulierung der dazu nötigen Vereinssatzung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Im Bereich der zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche im Zuge von Verletzungen oder Unfällen sorgen unsere Mitarbeiter dafür, dass unser Mandant fristgerecht die Schadensersatzforderung stellen kann und verhandeln mit den betroffenen Parteien.
Das Steuerrecht ist eines der Gebiete, die unter das Öffentliche Recht fallen. Im Allgemeinen beschäftigt sich das Steuerrecht mit dem Festlegen und Erheben von Steuern.
Das Thema Steuerrecht ist sehr eng verbunden mit dem Thema Steuerstrafrecht. Unsere Rechtsanwälte werden aber auch bereits vor der Feststellung einer Steuerstraftat tätig und können bei verschiedensten steuerrechtlichen Fragen beratend zur Seite stehen und Sie unterstützen.
Des Weiteren stehen wir Ihnen aber auch bei bereits gültigem Strafverfahren im Steuerbereich mit unserer Hilfe zur Verfügung und begleiten sie durch das Verfahren hindurch. Auch wenn Sie sich bereits in einer Steuerprüfungbefinden, können sie sich zwecks einer Beratung getrost an uns wenden.
Das Steuerstrafrecht beinhaltet Regelungen bei Verstößen gegen Steuergesetze. Insbesondere Steuerhinterziehung durch Abgabe einer falschen oder unvollständigen Steuererklärung bzw. das Unterlassen der Abgabe wird im Steuerstrafrecht verfolgt.
Wir unterstützen Sie bei Selbstanzeigen, die nach einer Steuerhinterziehung die beste Methode der Strafbefreiung darstellen. Des Weiteren klären wir Sie über die Rechte gegenüber der Steuerfahndung auf, die in der Regel der (dramatische) Einstieg in ein steuerstrafrechtliches Verfahren.
Sollten Sie als Unternehmer vor einer weiteren Steuerprüfung stehen können Sie uns jederzeit ansprechen, wenn Sie steuerrechtliche Sicherheit möchten.
Auch Steuerberatern können wir helfend zur Seite stehen, wenn diese durch strafrechtliche Ermittlungen gegen Mandanten, mit in das Visier von Steuerfahndern geraten sind.
Das Strafrecht umfasst die Rechtsnormen eines Landes, die bestimmte Handlungen verbieten und bei jeglicher Zuwiderhandlung als Folge eine Strafe verknüpfen.
Ziel des Strafrechtes ist insbesondere der Schutz von Leben und Eigentum sowie Sicherheit des Staates und der Grundwerte des Gemeinschaftslebens.
Wir beraten Sie ausführlich über alle Details im Strafrecht. Dieses umfasst eine ganze Reihe an Delikten. Oftmals geht es um Straftaten wie Diebstahl oder Raub, aber auch Körperverletzungen oder Mord sind nicht unüblich. Dennoch verteidigen wir Sie auch in solchen Fällen.
Bevor Sie sich durch Vernehmung von Polizei oder Staatsanwaltschaft mit Teilaussagen Nachteile verschaffenn, können Sie durch uns Einsicht in die behördlichen Ermittlungsakten bekommen. So wissen Sie um den Stand der Dinge und können dadurch taktisch günstigere Aussagen machen.
Auf der anderen Seite befassen wir uns aber auch mit den Betroffenen einer Straftat. Wir beraten die Opfer, helfen ihnen bei der Stellung von Strafanzeigen und begleiten Ermittlungsverfahren gegen die Täter. So können wir auch Durchsuchungen und Verhaftungen in die Wege leiten.
Immer wieder gibt es auch Fälle, in denen Zeugen einer Straftat vom Täter oder einem Mittäter eingeschüchtert oder bedroht werden. Hier leisten wir Zeugenbeistand und beantragen Zeugenschutzmaßnahmen, damit gegebenenfalls wichtige Aussagen eines Zeugen dennoch vor Gericht kommen.
Außerdem helfen wir bei gerichtlichen bzw. außergerichtlichen Geltendmachungen von Schadensersatzansprüchen und melden Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz an.
Das Umgangsrecht beschreibt den Anspruch auf Umgang eines Kindes mit den Eltern oder ggf. auch mit Dritten. Die Durchsetzung des Umgangsrechts erfolgt vor dem Familiengericht und ist in Zusammenhang mit der elterlichen Sorge geregelt.
Der Umgang eines Kindes ist bei einer intakten Partnerschaft in der Regel problemfrei. Kommt es unter den Ehepartnern jedoch zu Streitigkeiten und Extremfall tatsächlich zu einer Scheidung, treten Folgeprobleme auf.
Insbesondere Väter haben darunter zu leiden, da ihnen das Umgangsrecht bzw. der Besuch etc. des Kindes oft von den Müttern verweigert wird. Befinden Sie sich in einer solchen Situation, zögern Sie nicht uns anzusprechen, wir klären Sie über Ihre Rechte auf und machen diese wenn nötig, auch gerichtlich geltend.
Lassen Sie sich das Umgangsrecht mit Ihrem Kind nicht widerrechtlich entziehen. An erster Stelle steht das Wohl des Kindes, und dieses lässt sich nur aufrecht erhalten, wenn es Kontakt zu beiden Elternteilen hat - optimalerweise in einem gesunden Familienleben!
Das UN-Kaufrecht findet bei Warenkauf auf internationaler, also länderübergreifender Ebene Anwendung und ist Teil des Zivilrechts. Bezüglich einer Gewährleistung im UN-Kaufrecht, gelten in Deutschland die üblichen Regelungen (Rücktritt, Minderung oder auch Nacherfüllung). Dem UN-Übereinkommen über Verjährung bei internationalem Kauf ist Deutschland nicht beigetreten!
Das Unterhaltsrecht gehört mit zum Familienrecht befasst sich mit der Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person, wobei die Verpflichtung zu einer Unterhaltszahlung vertraglich bedingt oder gesetzlich vorgeschrieben sind.
Mit in das Unterhaltsrecht fällt einerseits der Kindesunterhalt, der sich nach der Düssldorfer Tabelle richtet und die sich Höhe des Unterhalts mit der Vollendung des 6., 12. und 18. Lebensjahres ändert. Solange Kinder noch minderjährig sind, haben sie immer einen Unterhaltsanspruch, da sie in aller Regel weder Vermögen noch ein Einkommen haben. Volljährige Kinder haben lediglich noch einen Anspruch auf Barunterhalt (Betreuung, Einkauf usw. entfallen hier).
Auf der anderen Seite umfasst das Unterhaltsrecht auch den so genannten Ehegattenunterhalt, also Zahlungen an den Ex-Ehegatten. Hierbei wird zwischen dem Trennungsunterhalt, den ein Ehegatte dem anderen zu zahlen hat, sofern die beiden auch tatsächlich vollständig getrennt leben, und dem nachehelichen Unterhalt unterschieden. Der nacheheliche Unterhalt ist zu zahlen, wenn der unterhaltsbegehrende Ehegatte bereits zum Zeitpunkt der Scheidung bedürftig ist oder dieser gemeinsame minderjährige Kinder betreut.
Falls Sie Fragen bezüglich der verschiedenen Unterhaltszahlungen haben, können Sie sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden, wir helfen Ihnen gerne weiter.
In unserer kanzlei erwarten Sie fundierte Kenntnisse zur Lösung betriebswirtschaftlicher Probleme. So unterstützen wir Sie im Rahmen der Unternehmenssanierung bei der Bewältigung von Unternehmenskrisen. Unser Schwerpunkt liegt im intelligenten Krisenmanagement und der Restrukturierung sowie der Sanierung.
Dabei erstellen wir Strategien zur Prävention von Insolvenzen und leiten effiziente Maßnahmen ein, um die wirtschaftliche Existenz zu sichern. Sollte eine Betriebsaufgabe unvermeidbar sein, erstellen wir in diesem Fall sogenannte Exit-Strategien, damit der Ablauf möglichst reibungslos ist.
Unternehmenskrisen sind in aller Regel unvermeidlich. Sollten auch Sie in eine solche Situation geraten, sehen Sie diese Krise als Chance zur strategischen Neuausrichtung an! Bei Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren!
Das Urheberrecht bezieht sich auf das Schützen geistigen Eigentums wie Literatur, Musik und Malerei aber auch beispielsweise bestimmte Rechte wie Senderechte von Unternehmen in der Medienbranche oder Unternehmen, die Datenbanken oder ähnliches anlegen.
Wir sorgen in der Regel mit zügig eingeleiteten Einstweiligen Verfügungen dafür, dass das geistige Eigentum unseres Mandanten so schnell wie möglich vor Fremdbenutzung geschützt wird. Wichtig bei derartigen Verfahren ist eine gute und präzise Vorarbeit. Diese kann in den meisten Fällen entscheidungsfördernd sein.
Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch in der Regel öffentliche, in Sonderfällen aber auch private Auftraggeber. Daher ist das Vergaberecht auch unter dem Begriff öffentliches Auftragsrecht oder öffentliches Beschaffungsrecht bekannt.
Das öffentliche Auftragswesen ist ein riesiger Markt, der sich beeinflusst durch europäische Rechtsetzung mehr und mehr dem Wettbewerb öffnet. Daher ist das Vergaberecht ständigen Veränderungen ausgesetzt. Sollten Sie also Fragen zum Vergaberecht haben, zögern Sie nicht, uns anzusprechen.Wir verfolgen die Entwicklung des rechtlichen Regelwerks sehr genau und können Ihnen daher Beratungen auf dem neuesten Stand der Rechtsentwicklung anbieten.
Wir beraten dabei jeden Bieter im Detail, ob laufende Vergabeverfahren sich ober- bzw. unterhalb der Schwellenwerte liegen. Des Weiteren vertreten wir Sie in Nachprüfungsverfahren, wobei wir in allen Parteirollen - Antragsteller, Auftraggeber oder auch beigeladene Unternehmen - tätig werden können. Außerdem unterstützen wir Sie bei Schadensersatzansprüchen oder Fragestellungen bezüglich des Wettbewerbsrechts.
Das Verkehrsrecht umfasst die Rechtsnormen, die mit Ortsveränderungen von Personen und Gütern in Verbindung stehen. Da es sich aus Vorschriften des öffentlichen und privaten Rechts zusammensetzt, ist es ein sehr komplexes Rechtsgebiet und kann nur schwerlich in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk erfasst werden. Bei Fragen zum Verkehrsrecht wenden Sie sich an uns.
Führerschein nicht in Deutschland gemacht? Bei europarechtlichen Fragen zur Anerkennung und Umschreibung von Führerscheinen können Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen.
Ob durch Zeitdruck oder weil in Gedanken versunken - oft wird aus diesen Gründen die Richtgeschwindigkeit nicht eingehalten. Die Folge davon ist zumeist ein Verwarnungsverfahren, was aber auch zu einem Bußgeldverfahren werden kann. Wenn Sie beispielsweise das Verwarngeld nicht innerhalb der gegebenen Frist überweisen, oder den vorgeworfenen Verstoß anfechten möchten, können wir Ihnen ebenfalls helfen.
Aufgrund der immer stärker zunehmenden Verkehrsdichte sind Unfälle keine Seltenheit mehr. Wir übernehmen auf Wunsch den gesamten anfallenden Schriftverkehr. Ermitteln beispielsweise den gegnerischen Fahrzeughalter, regulieren Fahrzeugschäden oder kümmern uns bei eventuellen Personenschäden darum, dass Schmerzensgelder gezahlt werden.
Bei der Unfallregulierung können wir Ihnen unter Umständen so manche Kosten ersparen. Sind beispielsweise massive Begrenzungen an Parkplätzen schlecht gekennzeichnet, müssen Sie im Falle eines Unfalls nur einen Teil des Schadens zahlen, der Parkplatzbetreiber den übrigen. In diesem Zusammenhang helfen wir Ihnen auch, wenn es um Arbeitsunfälle und daraus folgende Regressansprüche geht.
Da Verkehrsstraftaten einen Großteil zur gerichtlichen Strafverfolgung beitragen, bilden sie folglich einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Strafrecht - genauer im Verkehrsstrafrecht. Die Gesetzgebung hat die Entwicklung des Verkehrs und den damit verbundenen Straftatbeständen genau mitverfolgt und dementsprechend eine Reihe an allgemeinen sowie speziellen Vorschriften geschaffen.
Als "Klassiker" unter den Straftaten im Straßenverkehr gelten Trunkeinheit am Steuer oder auch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Wer im Verkehr unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht und infolgedessen sein Fahrzeug nicht sicher führen kann macht sich strafbar! Das Fahren ohne Führerschein und die Nötigung im Straßenverkehr sind weitere typische Delikte.
Neben diesen Vergehen existieren viele weitere Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsstrafrecht wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung oder Parkvergehen, die zu Bußgeldbescheiden führen können. Ordnungswidrigkeiten können allgemein unter Missachtung von Straßenschildern und Straßenverkehrsregeln zusammengefasst werden.
Verstöße im Verkehrstrafrecht sind ernst zu nehmen und haben weitreichende Konsequenzen! Daher ist es ratsam, sich über Verkehrsdelikte im Straßenverkehr zu informieren oder im Falle einer Strafverfolgung sich mit uns in Verbindung zu setzen.
In der Regelt sorgt das Versicherungsrecht dafür, dass der Versicherte die ihm zustehenden Leistungen der Versicherung im Schadensfall erhält und alles korrekt abgewickelt werden kann.
Wir stehen Ihnen bei Vertragsabschlüssen oder auch -beendigungen zur Verfügung und beraten Sie in Bezug auf die vereinbarten Konditionen. Des Weiteren prüfen wir im Schadensfall, ob Sie alle Ansprüche geltend gemacht haben oder sorgen dafür, je nach dem wie die Schuldfrage zu sehen ist, dass Sie nur die Forderungen erfüllen müssen, die rechtlich geregelt sind und gegebenenfalls vertraglich festgehalten wurden.
Das Vertragsrecht umfasst alle Rechtsgeschäfte, die durch Verträge zustande kommen. Über Vertragstypen wie Kauf- oder Dienstvertrag, hinaus erlangen neue spezielle Vertragsarten, wie z.B. Franchise-, Leasing-, oder Lizenzverträge, Bedeutung. Oftmals handelt es sich um Verträge, die Elemente verschiedener klassischer Vertragstypen miteinander vereinbaren. Das allgemeine Vertragsrecht überlagert sich daher mit vielen Bereichen des Zivilrechts.
Wir prüfen die Wirksamkeit von Vertragsklauseln, analysieren die Durchsetzbarkeit von vertraglichen Regelungen und beurteilen Prozessrisiken. Genauso gehören aber auch die Gestaltung und Erstellung verschiedenster Vertragstypen sowie allgemeiner Geschäfts- und Lieferbedingungen zu unseren Aufgaben. Wir beraten sowohl Privatleute als auch kleine oder mittelständische Unternehmen sowie Großkonzerne in unterschiedlichen Vertragsangelegenheiten.
Ratsuchende, die Fragen zu oder Probleme mit Verträgen haben, können sich an uns wenden. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen oder helfen Ihnen bei der Lösung aus einem Vertragsverhältnis. Außerdem klären wir Sie über Gewährleistungsansprüche bei Nicht- oder Schlechtleistung auf.
Im Verwaltungsrecht geht es um die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Es wird zwischen dem allgemeinen - Regelungen in jedem Verwaltungsverfahren - und dem besonderen Verwaltungsrecht - zugeschnitten auf die Erledigung bestimmter Verwaltungsaufgaben - unterschieden.
Wir helfen Ihnen bei jeglichen Verwaltungsangelegenheiten aus verschiedenen Rechtsbereichen. Beispielsweise können wir Ihnen im Sozialrecht bei Problemen mit dem Arbeitslosengeld zur Seite stehen oder Ihnen Fragen aus dem Baurecht beantworten, wenn es um Genehmigungspflichtigkeiten oder Lärmschutz geht. Des Weiteren können Sie uns bei Platzverweisen (Ordnungsrecht) oder bei Sondernutzungen im Straßennutzungsrecht ansprechen.
Das Werkvertragsrecht vermittelt zwischen dem Werkunternehmer und dem sogenannten Werkbesteller und reguliert jegliche Pflichten und Regulierungen, die diesem Verhältnis zugrunde liegen. Der Werkvertrag wird in der Regel für Bauarbeiten, Transportdienste oder weitere Dienstleistungen abgeschlossen. Wir stehen bei der Formulierung derartiger Werkverträge zur Verfügung und unterstützen Sie bei Behördengängen und bei der Durchsetzung der Interessen.
Das Wettbewerbsrecht sorgt dafür, dass es innerhalb der Wirtschaft zu einem fairen und geregelten Ablauf kommt. Wir stehen Ihnen beim geltend Machen von bestimmten Interessen zur Seite und sorgen dafür, dass eventuelle Klagen oder sonstiges seitens der Konkurrenten abgefangen und bereinigt wird.
Das Wirtschaftsrecht umfasst alle privat-, straf- und öffentlich rechtlichen Maßnahmen und Rechtsordnungen, die dem Staat die Einwirkung auf Rechtsbeziehungen aller am Wirtschaftsleben Beteiligten gewährt. Zu unseren Aufgaben gehört unter Anderem die Entwicklung und Überprüfung von AGB, aber auch von Gesellschafts-, Vertriebs- oder Lieferantenverträgen.
Wir beraten Sie bei grenzüberschreitendem Handel und Zollabwicklung, beantworten alle Fragen zu Zolltarifen und auch über die aktive oder passive Veredelung von Gütern. Des Weiteren führen wir Compliance-Vorschriften ein, oder erstellen Gutachten bei Exportkontrollfragen und auch bei Firmenkäufen sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner, damit diese Vorgänge korrekt ablaufen.
Das Wohnungseigentumsrecht beschreibt die Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungseigentümern und dem Verwalter. Wir vertreten die Wohnungseigentümergemeinschaft, den Verwalter sowie die einzelnen Wohnungseigentümer. Dabei führen wir gerichtliche und außergerichtliche Beratungen, aber auch die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen durch. Wir unterstützen Sie auch bei Anfechtungen von Beschlüssen der Wohneigentumsgemeinschaft.
Das Zivilrecht ist für die Regelung von Rechtsbeziehungen zwischen den sogenannten natürlichen oder juristischen Personen zuständig. Basis sind hier Gleichordnung und Gleichberechtigung. Der Begriff des Zivilrechts wird sowohl im allgemeinen als auch im juristischen Sprachgebrauch gleichbedeutend zu den Begriffen des bürgerlichen Rechts und des Privatrechts verwendet. Zu dem Bereich des Zivilrechts gehören unter Anderem Regelungen im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen oder etwa die drohenden Konsequenzen im Falle eines Vertragsbruches.
Das Zwangsversteigerungsrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet in dem es in der Regel um sehr schwierige Rechtsfragen geht. Da neben dem Zwangsversteigerungsrecht selbst auch das Grundstücksrecht, das Grundbuchrecht, das Vollstreckungsrecht und auch das Bankrecht in dieses mit einfließen, ist es für den Laien oft nur schwer verständlich. Kleinste Fehler im Zwangsversteigerungsverfahren können sich verheerend auswirken.
Daher sind fachkundige Informationserteilung und Beratung im Zwangsversteigerungsrecht unerlässlich. Gerne beraten und vertreten wir Gläubiger, Schuldner und Bietinteressente in allen Fragen zum Zwangsversteigerungsrecht, ganz gleich ob im Rahmen einer Vollstreckungs- oder einer Teilungsversteigerung.
Bei der Zwangsverwaltung wird sogenanntes unbewegliches Vermögen, also Grundstücke oder Eigentumswohnungen, im Zuge einer Zwangsvollstreckung verwaltet und vollstreckt. Das heißt, dass dem Eigentümer des Objektes jegliches Recht entzogen wird.
Ist eine Zwangsverwaltung unausweichlich, sollten Sie sich an Anwälte unserer Kanzlei wenden. In der Regel sind wir bestrebt, das jeweilige Objekt so zu verwalten, dass man Einnahmen durch diese Verwaltung verzeichnen kann. Somit soll das Objekt in seiner Wirtschaftlichkeit bestehen und weiterhin erhalten werden.
Das Zwangsvollstreckungsrecht ermöglicht Gläubigern unter Anwendung staatlicher Gewalt ihre Ansprüche gegenüber den Schuldnern durchzusetzen oder zu sichern.
Zu unseren Leistungen zählen außergerichtliche Mahn- und Beitreibungsverfahren, die Durchführung gerichtlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie zum Beispiel Konten- oder Lohnpfändung oder auch die Abwehr von ungerechtfertigten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Des Weiteren erstellen Anwälte individuelle Konzepte zur Verhinderung wirtschaftlicher Verluste der gestellten Forderungen des Gläubigers.